Franken-Frei Initiative gewinnt an Fahrt!

Cobin Claims -Consumer Business Investors- springt auf den Zug von Franken Frei auf!

Als erster Verein hat Franken-Frei geschädigte österreichische Franken-Kreditnehmer dazu angeregt, ihre Rechte zu beanspruchen. Unsere Initiative bietet an, auf Basis eines kürzlich erwirkten Urteils gemeinsam gerichtlich vorzugehen. Wir betreuen derzeit rund 70 Geschädigte, von welchen bereits zehn Klagen erhoben wurden.

 

Der gemeinnützige Verein Cobin Claims will, ebenso wie Franken Frei, „die Geschädigten sammeln und deren Interessen vertreten.“ „Die Grundidee ist, dass die Geschädigten kein Prozessrisiko treffen soll.“ COBIN will das Machtgefälle ausgleichen: „Viele Davids können stärker sein als ein Goliath!“

 

Die vier Aktionen von Cobin Claims beschäftigen sich mit 1: „Weg mit verlustreichen Tilgungsträgern“, 2. „Hilfe für Stop-Loss-Opfer“, 3. „Hilfe für falsch beratene/vertröstete Kunden und 4. „Schadenersatz für unrichtige Abrechnungen“ (Achtung: diese Ansprüche verjähren am 15.01.2018).

 

 

Franken Frei handelt bereits!

 

Die bereits erhobenen Klagen gehen in folgende Richtungen:

 

Bereits konvertierte oder getilgte Kredite: Hier steht der Differenzschaden zwischen dem Wechselkurs 1,20 und Wechselkurs bei der jeweiligen Konvertierung/Tilgung im Mittelpunkt.

 

Laufende Kredite: In diesen Fällen ist das Klagebegehren die rückwirkende Konvertierung zum Kurs von  Euro 1,20 spätestens ab 14.1.2015 und eventuell die Feststellung, dass die Bank für alle Nachteile und Schäden haftet, die durch Fehlberatung verursacht werden.

 

Rechtsschutz-Versicherung:

 

Alle Geschädigten, die über keine Rechtsschutz-Deckung verfügen, können wir eine Kooperation mit einem Prozessfinanzierer anbieten. Relevante Fälle werden derzeit geprüft. Mit einer Entscheidung des Prozessfinanzierers ist bis Ende November zu rechnen.

 

 

Franken-Frei informiert und hilft!

 

 

Nutzen Sie die Chance bis 15.01.2018!

 

Ein vor kurzem ergangenes, rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien gilt als Präzedenzfall im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung bei Franken-Krediten und ist auf viele ähnliche Fälle von Franken-Krediten anwendbar.

 

Gemeinsam mit unseren Anwälten wollen wir ähnlich gelagerten Fällen zur Durchsetzung verhelfen!

 

Beantworten Sie jetzt für sich selbst noch die folgende wichtige Frage: Was hätten Sie getan, wenn Sie ausdrücklich und rechtzeitig von Ihrem Anlageberater über die Risiken ganz konkret aufgeklärt worden wären?

 

 Hätten Sie sich dann dazu entschieden,

 

eine Konvertierung/Umstellung Ihres Kredites von CHF in Euro (oder in eine andere Währung) vornehmen zu lassen?

 

 

Dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen!